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Haus A

Haus B

Einstellhallenplätze

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Verkaufs- bzw. Konstruktions- und Raumbeschrieb gibt eine Überblick über den gewählten Baustandard. Die Bauherrschaft behält sich das Recht vor, im Laufe der Bauarbeiten Änderungen gegenüber dem vorliegenden Baubeschrieb sowie an Plänen vorzunehmen, wobei diese qualitativ gleichwertig sein müssen. Vorbehalten bleiben Änderungen, die durch die Bauvorschriften bedingt sind. Massgebend und bindend sind der nachfolgende Baubeschrieb und die Ausführungspläne, respektive die vertraglich getroffenen Abmachungen. Für die Masse gelten ausschliesslich die Werkplanunterlagen des Architekten im Massstab 1:50. Verkaufspläne sind masslich unverbindlich. 

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